Liebe Mitglieder,

anbei finden Sie eine Einladung zu einer online-Veranstaltung. Bei Interesse melden Sie sich bitte direkt dort an.

Einladung zum Online-Themennachmittag „Klimaschützer Waldboden“
Sehr geehrte Damen und Herren, wenn es um die Klimaschutzleistungen des Waldes geht, wird meist von der Kohlenstoffspeicherung von Bäumen und weniger über die Funktion des Waldbodens gesprochen. Laut der aktuellen vierten Bundeswaldinventur sind im Waldboden jedoch rund 46 % der gesamten Menge des im Wald gespeicherten Kohlenstoffes eingelagert! Aber nicht nur als Kohlenstoffsenke spielt der Waldboden eine wichtige Rolle. Er speichert und filtert Wasser, speichert Nährstoffe und schützt vor Erosion. Der Waldboden ist das Fundament eines gesunden Ökosystems und damit enorm wichtig für die Anpassung der Wälder an den Klimawandel. Mit unserem Online-Themennachmittag „Klimaschützer Waldboden“ am 26. November 2024 von 14:00 bis 16:00 Uhr möchten wir Ihnen Ergebnisse aus drei verschiedenen Waldboden-Forschungsprojekten aus dem Waldklimafonds vorstellen. Im Anschluss werden wir diese mit eingeladenen Praxisvertretern diskutieren und bewerten. Hierzu lade ich Sie herzlich ein. Unter https://veranstaltungen.fnr.de/wald-seminare/programm finden Sie weitere Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung. Die Teilnahme an der Online-Veranstaltung ist kostenfrei. Die öffentliche Veranstaltung richtet sich an Waldbesitzende, Praktiker der Forstbranche wie Forstbetriebe, Baumschulen oder Selbstständige sowie (Forst-)Wissenschaftler, Naturschützer und forstlich Interessierte. Im Nachgang unserer Veranstaltungen werden die Vorträge und Videoaufzeichnungen unter https://veranstaltungen.fnr.de/wald-seminare/rueckblick) online zur Verfügung gestellt. Mit der Seminarreihe „Wald-Themennachmittage“ unterstützt das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) über das Förderprogramm „Nachhaltige Erneuerbare Ressourcen“ sowie gemeinsam mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) über den Waldklimafonds den Austausch zwischen Wissenschaft und Praxis und bieten eine Plattform, um miteinander über verschiedene Themen in den Diskurs zu kommen. Ich freue mich auf den Austausch mit Ihnen! Mit freundlichen Grüßen Dr.-Ing. Andreas Schütte
Geschäftsführer
Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e. V.   
Verantwortlich für den Inhalt: Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e. V. (FNR)
OT Gülzow
Hofplatz 1
18276 Gülzow-Prüzen
Telefon +49 3843 6930-0
E-Mail: info@fnr.de
Internet: www.fnr.de Vorsitzender des Vorstands: Bernt Farcke
Registergericht: Amtsgericht Rostock, Registernummer: VR 3216
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE245758755
Inhaltlich Verantwortlicher: Dr.-Ing. Andreas Schütte Unter https://www.fnr.de/service/unsere-mailings können Sie Ihre Einstellungen ändern oder sich von unseren Mailings abmelden.



Wir wurden mit folgender E-Mail darüber informiert, dass die Förderrichtlinie RL WuF/2023 geändert wurde:

Sehr geehrte Damen und Herren,

am 16. August 2024 wurde dir Förderrichtlinie Wald und Forstwirtschaft (FRL WuF/2023) geändert. Die wesentlichen Änderung sind folgende:

  • Erhöhung der Festbeträge für Waldumbau: Für Waldumbau außerhalb von Schutzgebieten erhöht sich der kalkulierte Fördersatz von 70 % auf 75 %, für Verjüngung in Schutzgebieten von 70 % auf 85 %.
  • Förderausschluss für Wuchshüllen aus Plastik (Waldumbau): Bei Fördervorhaben sind nur noch Wuchshüllen aus biologisch abbaubarem Material aus biogenen Rohstoffen zulässig.
  • Verwendung von Roteiche in Waldbrandschutzpflanzungen (Waldumbau – Liste der förderfähigen Baumarten): In Gebieten der Waldbrandgefahrenklasse A kann in Planungskorridoren für Waldbrandschutzpflanzungen (dokumentiert in Waldbrandschutzplan des Landkreises) sowie generell in 50 m breiten Korridoren entlang von Verkehrswegen des Bundes, des Landes und der Landkreise und entlang von Siedlungen Roteiche mit einem Flächenanteil bis < 50 % verwendet werden. Das Förderkriterium „überwiegend standortheimische Baumarten“ (> 50 %) muss gewahrt bleiben.
  • Neuer Fördergegenstand „bodenschonende Holzrückung“: Gefördert wird das Vorrücken oder Rücken mit besonders bodenschonenden Verfahren: Rückepferd, ferngesteuerter Forst-Kleinraupe oder Seilkran.

Alle Informationen und Antragsunterlagen finden Sie wie gewohnt auf der Internetseite der FRL WuF/2023 (Förderrichtlinie Wald und Forstwirtschaft (FRL WuF/2023) – Förderportal – sachsen.de). Die geänderte Förderrichtlinie wird am 5. September 2024 im Sächsischen Amtsblatt und im Internet (ReVoSax) veröffentlicht. Bis dahin wird eine vorläufige Lesefassung auf der Internetseite der FRL WuF/2023 zur Verfügung stehen.

Für die Fördergegenstände Waldumbau, forstlicher Wegebau und bodenschonende Holzrückung gibt es Merkblätter (s. Anlage), in denen alle wichtigen Informationen für einen Förderantrag zusammengefasst sind. Bei Förderanträgen für bodenschonende Holzrückung sind die im Merkblatt detailliert ausgeführten Fördervoraussetzungen zu beachten.

Verfügbarkeit von Fördermitteln für Waldumbau: Die Mittel für Auszahlungen im Jahr 2024 wurden bisher nicht vollständig freigegeben. Aktuell sind alle verfügbaren Mittel gebunden. Inzwischen wurde in einer Pressemitteilung des BMEL darüber informiert, dass die weitere Freigabe von Mitteln aus dem Klima- und Transformationsfonds beschlossen wurde. Voraussichtlich im September werden diese Mittel den Bundesländern zur Verfügung stehen, so dass dann auch wieder Bewilligungen für Förderanträge mit Auszahlungstermin 2024 möglich sind.

Förderanträge mit Auszahlungstermin ab 2025 können unabhängig davon nach wie vor bewilligt werden.

KWF-Tagung 2024

Wir laden im Rahmen unserer diesjährigen Fachexkursion am Freitag, den 21.06.2024 zu einer Teilnahme an der KWF-Tagung nach Schwarzenborn / Hessen ein. Die nach 2016 wieder stattfindende KWF-Tagung ist der forstliche Branchentreff in Deutschland und Europa.

Waldarbeit und Forsttechnik werden in allen Facetten in Theorie und Praxis mit vielen Innovationen vorgestellt.

Bitte informieren Sie sich gern weiterführend über beigefügte Links:

https://kwf-tagung.net/

Bitte melden Sie sich direkt in der Geschäftsstelle an.

Thüringer Richtlinie zur Sicherung der Klimaschutzleistung der Wälder durch eine nachhaltige und naturnahe Waldbewirtschaftung

Merkblätter und Antragsunterlagen Stand 28.04.2021:

ThüringerRichtliniezurSicherungderKlimaschutzleitungderWälder

Nachhaltigkeitsprämie Wald

Hiermit möchten wir Sie darüber informieren, dass ab 20.11.2020 die Nachhaltigkeitsprämie Wald beantragt werden kann. Alle Informationen und Antragsunterlagen finden Sie auf folgender Seite: http://www.bundeswaldpraemie.de. Es handelt sich um eine reine Unterstützung durch den Bund und Ansprechpartner bei Fragen ist die FNR.


Am 30.10.2020 erreichte uns folgende E-Mail:

Aufruf „Erschließung forstwirtschaftlicher Flächen“ veröffentlicht (Stichtag 25.01.2021)

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit möchte ich Sie darüber informieren, dass am 23.10.2020 der o.g. Aufruf veröffentlicht wurde. Wir haben den Stichtag bewusst weit in den Januar 2021 gelegt, damit genügend Zeit bleibt um Projekte zu planen und Angebote einzuholen. Die Antragsformulare sind ebenfalls eingestellt.

Außerdem wurden die beiden Merkblätter noch geringfügig angepasst und die Regelungen zum Pestizideinsatz im Winterhalbjahr aktualisiert.

Alle Informationen finden sie auf unserer Förderseite:

https://www.smul.sachsen.de/foerderung/foerderrichtlinie-wald-und-forstwirtschaft-rl-wuf-2014-4302.html

Um Information Ihrer Mitglieder wird gebeten. Bei Fragen stehen wir und die Bewilligungsbehörde gern zur Verfügung.

Viele Grüße

Thomas Beier
Sachbearbeiter | Assistant Desk Officer


RL WuF/2020 in Kraft getreten

Am 17.09.2020 wurden wir mit folgender E-Mail darüber informiert, dass die neue Förderrichtlinie RL WuF/2020 in Kraft getreten ist.

Sehr geehrte Damen und Herren,

Hiermit informiere ich Sie, dass die Förderrichtlinie Wald und Forstwirtschaft RL WuF/2020 gestern (16. September 2020) in Kraft getreten ist und voraussichtlich am 1. Oktober 2020 im Amtsblatt veröffentlicht wird. Gegenüber der bisherigen Entwurfsfassung wurde die Zweckbindungsfrist für Erstaufforstungs- und Waldumbaumaßnahmen von 10 auf 8 Jahre reduziert. Ab sofort können Förderanträge nach der neuen RL WuF/2020 gestellt werden.

Die RL WuF/2020 sowie die Antragsformulare stehen auf der Internetseite zur Forstförderung zur Verfügung:

https://www.smul.sachsen.de/foerderung/foerderrichtlinie-wald-und-forstwirtschaft-rl-wuf-2014-4302.html

Die Merkblätter für die Waldschutzmaßnahmen und den Waldumbau werden in Kürze ebenfalls auf der Internetseite veröffentlicht.

Bei den Waldschutzmaßnahmen gibt es viele Fälle, wo die Maßnahmen bereits durchgeführt wurden, der Antrag aber erst nach Inkrafttreten der neuen RL WuF/2020 eingeht. Gegenüber der RL WuF 2014 haben sich die Beihilferegelungen geändert, die Fördersätze für einige Maßnahmen wurden erhöht und es wurden die Kriterien für den Pflanzenschutzmitteleinsatz geändert. Daher gelten folgende Übergangsbestimmungen für die Beantragung von Waldschutzmaßnahmen:

  • Für alle Anträge, die nach dem Inkrafttreten der neuen Richtlinie eingehen, gilt die Beihilfegenehmigung der EU-Kommission; die Beschränkungen durch die De-minimis-Grenzen entfallen.
  • Für alle Anträge, die nach dem Inkrafttreten der neuen Richtlinie eingehen, werden die neuen (höheren) Fördersätze gewährt, auch wenn die Maßnahmen schon früher durchgeführt wurden. Dies entspricht der Regelung im Richtlinientext zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn.
  • Bei der Förderung der Polterbehandlung mit Insektiziden / Polterschutznetzen wird ein Übergangszeitraum bis zum 16. Oktober 2020 nach Inkrafttreten der neuen Richtlinie festgelegt. In diesem Zeitraum kann ein Insektizideinsatz, der noch während der Geltungsdauer und nach den Regeln der alten Richtlinie angezeigt und durchgeführt wurde, nach dem Fördergegenstand der neuen RL beantragt und ausgezahlt werden. D. h., sowohl Holzmengen mit Polterspritzungen nach alter Regelung als auch Holzmengen mit Schutz durch Polterschutznetze werden anerkannt und unter der Maßnahme „Polterbehandlung … mit Insektiziden“ zusammengefasst. Es wird einheitlich der neue Fördersatz 3,20 €/m³ bewilligt (statt bisher 2,40 € für Polterbehandlung und 5,00 € für Polterschutznetz). Die Übergangsregelung wird auch auf der Internetseite zur Forstförderung entsprechend bekannt gemacht werden. Ausschlaggebend für die Einhaltung der Frist ist der Eingang des Antrags beim örtlich zuständigen Forstbezirk/Forstrevier zur forstfachlichen Stellungnahme. Der Eingang im Forstbezirk/Forstrevier wird registriert und auf dem Antrag vermerkt.

Bitte informieren Sie Ihre Mitglieder und aktualisieren Sie die Links auf Ihren Internetseiten.

Mit freundlichen Grüßen

Daniel Thomann
Referent – Desk Officer


Az51-8514-1-21


Liebe Kollegen,

im Zusammenhang mit der Coronaviruspandemie gibt es zunehmend Anfragen von Waldbesitzern, ob ein Betreten des eigenen Wald zur Sturm- bzw. Käferholzaufarbeitung möglich sei.

Da die Meinungen zu dieser Problematik und damit einhergehend die Antworten an die Waldbesitzer heterogen waren, hatte ich die Geschäftsleitung um eine Aussage dazu gebeten. Diese liegt nun vor.


Käferfallen

BoKä-KW-29